Michaela Hagenow

Staatlich geprüfte Übersetzerin
Öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin

Übersetzungen aus der spanischen in die deutsche Sprache
Beeidigte Übersetzungen aller Arten von Urkunden und öffentlichen Dokumenten

Staatlich geprüfte Übersetzerin
für die spanische Sprache,

Staatsprüfung abgelegt vor dem Regierungspräsidium Karlsruhe,
Kultusministerium Baden-Württemberg, Bundesrepublik Deutschland

Öffentlich bestellte Urkundenübersetzerin
für die spanische Sprache,

bestellt und beeidigt durch das Landgericht Stuttgart,
Baden-Württemberg, Bundesrepublik Deutschland

Hallo und herzlich willkommen, ich freue mich über Ihren Besuch auf meiner Webseite.

Sie suchen jemanden, der für Sie kompetent aus der spanischen in die deutsche Sprache übersetzt?

In der digitalen Welt finden Sie – fast wie Muscheln am Strand – Übersetzungsdienstleister aller Sprachen, Fachrichtungen und
Spezialisierungen. Es ist daher keine leichte Aufgabe, für das jeweilige Projekt den richtigen Übersetzer zu finden.

Um Ihnen bei Ihrer Entscheidung zu helfen, finden finden Sie hier einige grundlegende Informationen, die Sie beachten sollten.
Es würde mich freuen, wenn meine Qualifikationen Sie überzeugen und Sie sich danach für eine Zusammenarbeit mit mir entscheiden.

Übersetzen ist Vertrauenssache.

Ein Übersetzer beherrscht die Sprache des zu übersetzenden Textes und selbstverständlich auch die Sprache, in die er diesen Text übersetzt. 

Ein verantwortungsbewusster Übersetzer – und mittlerweile auch der verlangte Standard – wird jedoch immer nur in seine eigene Muttersprache übersetzen, da er sich in dieser Sprache immer und auf jeder Ebene perfekt ausdrücken und Ihnen so die beste Qualität bieten kann.

Meine Muttersprache ist Deutsch. Daher biete professionelle Übersetzungen aus der spanischen in die deutsche Sprache an.

Aber die Beherrschung der Zielsprache allein ist noch keine Garantie für eine gelungene Übersetzung.

Notwendig sind auch spezifische Fachkenntnisse und Einfühlungsvermögen, um für jede Textsorte auch die richtigen Worte zu finden.

Die Ausbildung eines Übersetzers ist grundsätzlich so angelegt, dass er in der Lage ist, sich in beinahe jedes Thema einzuarbeiten und Inhalte 

verschiedenster Art korrekt zu übersetzen.

Ein verantwortungsbewusster Übersetzer wird jedoch die Vornahme einer Übersetzung ablehnen, wenn die Erarbeitung der zu einer Übersetzung erforderlichen Kenntnisse nicht mit zeitlich und damit auch preislich vertretbarem Aufwand möglich ist.

Viele Übersetzer haben sich daher auf Fachgebiete spezialisiert. Oft bildet eine der Übersetzertätigkeit vorausgegangene Berufstätigkeit, 

Berufsausbildung, ein Studium oder aber auch ein ganz spezielles Hobby die Grundlage für eine Spezialisierung.

Meine Staatsprüfung habe ich im Fachgebiet Wirtschaft abgelegt und die Kenntnisse in den Fachgebieten, in denen ich arbeite, habe ich allesamt im aktiven Arbeitsleben erworben, also durch Berufsausbildungen und Berufstätigkeiten.

Manchmal reicht das jedoch noch immer nicht aus. 

Ein Übersetzer sollte nicht nur seine Arbeitssprachen beherrschen, sondern auch mit den jeweiligen Ländern vertraut sein, in denen diese Sprachen gesprochen werden, und mit den politischen Strukturen, kulturellen Eigenheiten und Gepflogenheiten. Das kann zu einem gewissen Teil erlernt werden, muss zu einem großen Teil jedoch gelebt werden.

Seit nunmehr über 20 Jahren lebe und arbeite ich in Spanien, sodass ich mit Strukturen, Eigenheiten und Gepflogenheiten der Länder,

in denen meine Arbeitssprachen gesprochen werden, bestens vertraut bin.

Ein weiteres Qualitätsmerkmal ist die Mitgliedschaft in einem Berufsverband. 

Diese Verbände haben sich strenge Richtlinien für die Aufnahme von Mitgliedern gegeben, unter anderem auch, um eine Unterscheidung von unprofessionellen Anbietern zu ermöglichen.

Ich erfülle diese strengen Aufnahmekriterien und bin Vollmitglied im deutschen Bundesverband der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ), dem größten Berufsverband der Dolmetscher und Übersetzer in der Bundesrepublik Deutschland sowie Mitglied der spanischen Vereinigung „La Xarxa“ für Übersetzer und Dolmetscher im Land Valencia.

Es würde mich freuen, wenn meine Qualifikationen Sie überzeugt haben und Ihre Wahl auf mich gefallen ist,

sodass Sie mir Ihren Auftrag anvertrauen. 

Was ich für Sie tun kann:

Als beglaubigte Urkundenübersetzerin die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente und Urkunden. 

Ihre in spanischer Sprache abgefassten Urkunden werden von mir zur offiziellen Verwendung im deutschsprachigen Rechts- und Geschäftsverkehr sowie zur Vorlage bei offiziellen Institutionen und Behörden in Deutschland und mit Anerkennung in der gesamten Bundesrepublik Deutschland in die deutsche Sprache übersetzt.

Es ist wichtig zu wissen, dass bei einer beglaubigten Übersetzung nicht der Inhalt selbst beglaubigt wird, sondern es wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung, also die Übereinstimmung mit dem Original des Schriftstücks, beglaubigt.

Als Fachtextübersetzerin die Übersetzung Ihrer Standard- und Fachtexte. 

Standardtexte werden in Spanien als technische Übersetzungen bezeichnet und es handelt sich dabei um Texte mit verschiedensten Inhalten.

Wie bereits gesagt ist die Ausbildung eines Übersetzers grundsätzlich so angelegt, dass er in der Lage ist, sich in beinahe jedes Thema einzuarbeiten und Inhalte verschiedenster Art korrekt zu übersetzen. 

Abgelegt habe ich meine und Staatsprüfung im Fachgebiet Wirtschaft und die Kenntnisse in den weiteren Fachgebieten, in denen ich üblicherweise arbeite, habe ich im aktiven Arbeitsleben erworben oder stehen damit im Zusammenhang.

Ich habe in Deutschland eine Ausbildung im Öffentlichen Dienst absolviert und kann auf 20 Jahre Berufserfahrung in verschiedensten

Fachbereichen der öffentlichen Verwaltung zurückgreifen sowie auf profunde Kenntnisse in vielen Bereichen des deutschen Rechtssystems und der deutschen Gesetze. In Spanien habe ich mehrere Jahre im Gesundheitssektor gearbeitet und mir in dieser Zeit umfassende medizinische und fachspezifische sprachliche Kenntnisse angeeignet, parallel dazu noch hilfs- und alternativmedizinische Ausbildungsgänge belegt.

Aufgrund meiner Ausbildungen habe ich mich auf die folgenden Bereiche spezialisiert und meine thematischen Schwerpunkte liegen

  • auf der Übersetzung von Texten und Dokumenten mit Inhalten rund ums Recht: 

       öffentliches, privates und Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht etc.

  • Auf der Übersetzung von Texten mit den Schwerpunktthemen:

Wirtschaft

– Medizin, Gesundheit und Wellness

Textoptimierung.

Maschinelle Übersetzungstools sind mittlerweile aus unserem tagtäglichen Leben nicht mehr wegzudenken und haben durchaus auch ihre Daseinsberechtigung. Es sind und bleiben jedoch mit Informationen gefütterte Maschinen, Sinnhaftigkeit und Verständnis bleiben oft auf der Strecke und auch eingebaute Korrekturfunktionen haben ihre Grenzen und können diese Fehler nicht aufspüren. Übersetzungs- und Übertragungsfehler sind somit vorprogrammiert. Diese Fehler sind entweder lustig oder auch peinlich, sollten aber nicht passieren.

Ich biete daher Folgendes an:

Korrekturlesen und Lektorat. 

Gedacht für deutschsprachige Texte, ohne Abgleich mit einem spanischen Originaltext: Hier wird der Text gelesen und es werden eventuell darin enthaltene Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion betreffende Fehler korrigiert. Neben dem Aufspüren und Beheben von Fehlern erfolgt auch eine Überprüfung von Lesefluss, Sinnhaftigkeit und Verständnis. 

Revision und Lektorat. 

Gedacht für aus der spanischen in die deutsche Sprache übersetzte Texte mit Abgleich mit dem spanischen Originaltext: Hier findet zusätzlich zur Korrektur von eventuell darin enthaltenen Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion betreffenden Fehlern noch eine Kontrolle statt zwischen dem Inhalt des Ausgangstextes und dem des Zieltextes, sodass eventuell vorhandene Übersetzungs- und Übertragungsfehler aufgespürt und behoben werden können. Weiter erfolgt eine Überprüfung von Lesefluss, Sinnhaftigkeit und Verständnis.

Dolmetscherdienste.

Dolmetscher sind professionell ausgebildete Fachkräfte, die – vereinfacht gesagt – nicht schriftlich, sondern mündlich übersetzen und im Allgemeinen gilt für Dolmetscher alles, was schon für Übersetzer gesagt wurde.

Im Rahmen meiner Ausbildung habe ich alle erforderlichen Kenntnisse und Techniken erworben, um als Dolmetscherin arbeiten zu können. 

Mein Angebot ist es:

Ihnen sprachlich zur Seite zu stehen und Sie bei der Erledigung von nicht ganz alltäglichen Angelegenheiten zu begleiten.

Ob es sich dabei um einen Termin bei einem Notar oder Anwalt handelt, bei dem Sie sicherstellen möchten, dass Ihnen nichts zur Zustimmung oder Unterschrift vorgelegt wird, was Sie nicht verstehen. Haben Sie eine Ladung vom Gericht erhalten, ist vor meinem Einsatz eine Absprache mit Ihrem Anwalt und/oder Abklärung bei Gericht erforderlich, denn sowohl für deutsche als auch für spanische Gerichte sind spezielle Regelungen zu beachten. 

Auch wenn der Gang ins Krankenhaus, zu einer speziellen Untersuchung oder Behandlung wegen der Sprachbarriere zum Problem wird, stehe ich Ihnen gerne sprachlich zur Seite und begleite Sie. Hier ist jedoch die Abwägung von Aufwand, Kosten und Nutzen angebracht und meinerseits gilt eine räumliche Beschränkung.

Wenn Sie meine Dolmetscherdienste in Anspruch nehmen möchten, kontaktieren Sie mich bitte für weitere Informationen.

Angebot, Auftrag und Bearbeitungszeit:

Sie möchten ein kostenloses Angebot für die Übersetzung Ihrer Unterlagen oder die Optimierung Ihres Textes? 

Das geht ganz einfach: 

  • Schreiben Sie mir eine E-Mail an die Anschrift traducciones@michaelahagenow.com und senden mir die entsprechenden Unterlagen zu. Eine Kopie des Originaltextes in guter Qualität oder das eingescannte Schriftstück ist dafür vollkommen ausreichend. Vergessen Sie nicht anzugeben, was genau Sie benötigen.
  • Ich übersende Ihnen dann umgehend mein Angebot, das Endpreis, Bearbeitungszeit und meinen Liefertermin enthält.
  • Sind Sie damit einverstanden, übermitteln Sie mir Ihr Einverständnis – und losgeht!

Konkrete Angaben zur Bearbeitungszeit erhalten Sie zusammen mit dem Kostenvoranschlag.

Für Standarddokumente beträgt diese üblicherweise 2 – 3 Tage bis hin zu einer Woche, bei umfangreichen oder inhaltlich sehr anspruchsvollen Dokumenten entsprechend länger.

Für Textkorrekturen ist es erforderlich, konkrete Einzelabsprachen zu treffen.

Der Versand erfolgt nach Absprache. Fachübersetzungen werden üblicherweise per E-Mail versandt, beglaubigte Übersetzungen aufgrund des notwendigen Papierformats auf dem Postweg per Einschreiben oder auf Ihren Wunsch als E-Dokument. 

Für Textkorrekturen ist es erforderlich, konkrete Einzelabsprachen zu treffen.

Kosten:

Die Methoden zur Preisermittlung für Übersetzungen sind sehr verschieden.

Als Grundlage zur Preisermittlung kann entweder der Ausgangstext herangezogen werden oder der Zieltext. Darauf basierend kann per Wortpreis, Zeilenpreis, Seitenpreis oder nach Anschlägen abgerechnet werden. Sowohl der inhaltliche Schwierigkeitsgrad des Textes, auch etwa vorhandene und den Preis reduzierende Wiederholungen und auch Zeit- und Rechercheaufwand, das Dateiformat und nicht zuletzt die Formatierung sind zu berücksichtigen, weiter, ob eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird oder nicht. 

Korrekturlesen, Revision und Lektorat werden entweder nach der Anzahl der Wörter oder aber nach dem Zeitaufwand abgerechnet. 

Bei sehr kurzen Texten oder Dokumenten wird in der Regel ein Mindesttarif abgerechnet, um allgemein dem zeitlichen Aufwand gerecht zu werden. 

Wie Sie sehen, sind viele Aspekte zu berücksichtigen und ganz allgemein gesagt,  jeder Text ist anders und jede Arbeit muss mit der gebührenden Aufmerksamkeit und Sorgfalt ausgeführt werden. Daher ist es nicht möglich, einen fairen Preis zu nennen, ohne vorher das zu übersetzende oder zu korrigierende Schriftstück gesehen zu haben. 

Persönlich halte ich es für nicht seriös, hier auf der Webseite zu Werbezwecken für vollständige Dokumente Preisangaben mit dem Zusatz „ab xxx Euro“ zu veröffentlichen. 

Transparenz bedeutet, dass Sie anhand eines konkreten Kostenvoranschlags über die Auftragsvergabe entscheiden können. 

Sie erhalten daher von mir immer einen kostenlosen Kostenvoranschlag mit Endpreis.

Bitte zögern Sie nicht, diesen anzufordern.

Ungeachtet der obigen Ausführungen möchte ich im Folgenden einige Preise nennen, die als allgemeine

Richtwerte dienen können (Preise gültig ab 1.09.2023):

Mindesttarif für Fachübersetzungen:               37 Euro, Mehrwertsteuer und Versand inclusive

Mindesttarif für beglaubigte Übersetzungen: 55 Euro, Mehrwertsteuer und Versand inclusive

Preis pro Wort zwischen 0,10 Euro für einfache und 0,14 Euro für komplexe und für beglaubigte Übersetzungen.

Ab- und Aufschläge vorbehalten.

Beglaubigte Übersetzung als E-Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur: 

Ich habe Möglichkeit, Ihnen auf Ihren Wunsch eine beglaubigte Übersetzung auf elektronischem Weg als ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnetes, rechtsgültiges und die Papierform ersetzendes E-Dokument zu übersenden.

Bei beglaubigten Übersetzungen kommt das höchste Signaturniveau, die qualifizierte elektronische Signatur (qualified electronic signature, QES), zum Einsatz.

Der Sinn der elektronischen Signatur liegt in ihrer elektronischen Überprüfbarkeit, nicht im Ausdruck der Übersetzung zur weiteren Verwendung im Papierformat, denn bei einem Papierausdruck wird die elektronische Signatur zwar abgebildet und angezeigt, die elektronischen Daten gehen dabei allerdings verloren und eine Validierung kann immer nur mit dem elektronischen Dokument erfolgen.

Rein technisch können per Fernsignatur nur PDF-Dateien signiert werden und das Volumen der von mir angebotenen Version ist derzeit auf 10 MB beschränkt.

Vorsichtshalber sollten Sie die Akzeptanz einer beglaubigten Übersetzung, die nur als elektronisches Dokument und mit qualifizierter elektronischer Signatur übermittelt wird, in jedem Fall im Voraus mit dem zuständigen Empfänger abklären.

Zusätzliche Informationen:

Die Veröffentlichung erfolgt ohne Gewähr und die Zusammenstellung erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen aus kompetenten und offiziellen Seiten.

Deutsche Behörden verlangen für bestimmte Dokumente eine Überbeglaubigung.

Es gibt zwei Arten von Überbeglaubigung: die Legalisation und die Apostille. 

Der Unterschied, einfach erklärt:

Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch ein Konsulat des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Für die Verwendung in Deutschland wird eine Legalisation also durch eine deutsche Auslandsvertretung in dem Staat, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, vorgenommen. Für Urkunden aus zahlreichen Staaten wird die Legalisation ersetzt durch die „Haager Apostille“, in Kurzform „Apostille“. Sie dient wie die Legalisation zur Bestätigung der Echtheit einer Urkunde, wird jedoch im Gegensatz zur Legalisation von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. 

Sowohl Spanien als auch Deutschland sind dem „Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 über die Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation“ beigetreten. Grundsätzlich ist daher die Einholung der Legalisation in der Form einer „Haager Apostille“ erforderlich. 

Für bestimmte Urkunden ist jedoch auch eine Apostille entbehrlich. 

Informationen dazu erhalten Sie bei der für Apostillen zuständigen Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde.

Haben Sie Urkunden aus einem anderen spanischsprachigen Staat? 

Üblicherweise wird Ihnen jedoch die Stelle die Anschrift der jeweils zuständigen Apostille-Behörde mitteilen, von der die Urkunde stammt.

(Diese Information wurde der Webseite des Auswärtigen Amts entnommen, Stand 19.01.2023, die Wiedergabe erfolgt ohne Gewähr.)

Wenn Sie meiner Qualifikation und Erfahrung vertrauen und sich für eine Zusammenarbeit mit mir entschieden haben, dann zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren.