Übersetzung von Fachtexten, Textoptimierung und Dolmetscherdienste

  • Übersetzung von Fachtexten
  • Staatsprüfung im Fachgebiet Wirtschaft
  • Alles rund ums Recht: Öffentliches, privates und Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht
  • Medizin, Gesundheit und Wellness
  • Textoptimierung
  • Dolmetscherdienste

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www.michaelahagenow.com

Ihre in spanischer Sprache abgefassten Texte, Urkunden und Dokumente werden von mir zur Verwendung und zur Vorlage in der Bundesrepublik Deutschland in die deutsche Sprache übersetzt und auf Wunsch auch beglaubigt. Zuverlässig, schnell und zu einem fairen Preis.

Zu meinem Beruf als Übersetzerin bin ich auf Umwegen über andere zuvor erlernte Berufe und Tätigkeiten gekommen, die die Grundlage für meine Fachgebiete bilden. Seit dem Jahr 1999 lebe ich in Spanien und seit mehr als zehn Jahren arbeite ich bereits freiberuflich als Übersetzerin. Meine Muttersprache ist Deutsch, ich übersetze daher ausschließlich aus der spanischen in die deutsche Sprache und ich führe alle Arbeiten persönlich aus. So kann ich Ihnen hohe Qualität zu einem vernünftigen Preis anbieten.

Über mich

Durch das Landgericht Stuttgart/Bundesland Baden-Württemberg wurde ich zur Beeidigten Urkundenübersetzerin für die spanische Sprache bestellt.

Bundesweite Anerkennung. Von mir angefertigte und beglaubigte Übersetzungen werden gemäß § 142 ZPO in der gesamten Bundesrepublik Deutschland anerkannt.

Ich bin staatlich geprüfte Übersetzerin für die Sprachkombination Deutsch – Spanisch im Fachgebiet Wirtschaft.

Die Kenntnisse in den Fachgebieten, in denen ich arbeite, habe ich im aktiven Arbeitsleben erworben. Ich habe in Deutschland eine abgeschlossene Ausbildung im Öffentlichen Dienst und kann auf 20 Jahre Berufserfahrung in verschiedenen Fachbereichen der öffentlichen Verwaltung zurückgreifen.

Weiter kann ich auf eine mehrjährigen Tätigkeit in einer zweisprachigen Arztpraxis zurückgreifen, in der ich mir sowohl umfassende medizinische Kenntnisse als auch fachspezifische Sprachkenntnisse   angeeignet habe und parallel dazu noch hilfs- und alternativmedizinische Ausbildungen absolvierte.

  • Ich bin Mitglied des deutschen Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e. V. und eingetragen in die vom BDÜ publizierte Fachliste Recht.
  • Mitglied der spanischen Vereinigung „La Xarxa“ für Übersetzer und Dolmetscher im Land Valencia.
  • Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung e. V.
  • Eingetragen in das von den deutschen Landesjustizverwaltungen erstellte Verzeichnis www.justizdolmetscher.de aller allgemein beeidigten, öffentlich bestellten sowie allgemein ermächtigten Dolmetscher und Übersetzer in Deutschland.
  • Im Laufe der Jahre habe ich ganz verschiedene Ausbildungen absolviert und Kurse belegt, die teilweise auch etwas weiter gefasst, im Zusammenhang mit den Fachgebieten stehen, mit denen ich mich heute als Übersetzerin beschäftige.                  

Meine Dienstleistungen

Traductora textos especializados

Übersetzung von Fachtexten

Staatsprüfung im Fachgebiet Wirtschaft.

Fachgebiet alles rund ums Recht:

Öffentliches Recht, Privat- und Vertragsrecht, Familienrecht, Erbrecht, Immobilienrecht

Fachgebiet Medizin, Gesundheit und Wellness

Beglaubigte Übersetzungen

Beglaubigte Übersetzungen sind Vertrauenssache. Notwendig sind Fachkenntnisse und Verantwortungsbewusstsein. Daher darf diese Sorte von Übersetzungen nur von offiziell bestellten und wie in meinem Fall beeidigten Urkundenübersetzern vorgenommen werden, die beides nachgewiesen haben. Für Sie ist es wichtig zu wissen, dass bei einer beglaubigten Übersetzung nicht der Inhalt selbst beglaubigt wird, sondern es wird die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung, also die Übereinstimmung mit dem Original des Schriftstücks, beglaubigt.

Textoptimierung

Maschinelle Übersetzungstools sind mittlerweile aus unserem tagtäglichen Leben nicht mehr wegzudenken und haben durchaus auch ihre Daseinsberechtigung. Es sind und bleiben jedoch mit Informationen gefütterte Maschinen, Sinnhaftigkeit und Verständnis bleiben oft auf der Strecke und auch eingebaute Korrekturfunktionen haben ihre Grenzen und können diese Fehler nicht aufspüren. Übersetzungs- und Übertragungsfehler sind somit vorprogrammiert. Diese Fehler sind entweder lustig oder auch peinlich und sollten Ihnen nicht passieren, egal ob es sich bei Ihrem Text um ein kurzes Anschreiben handelt oder um Werbung oder eine Speisekarte. Ich biete daher an:

  • Korrekturlesen und Lektorat: Gedacht für deutschsprachige Texte, ohne Abgleich mit einem spanischen Originaltext: Hier wird der Text gelesen und es werden eventuell darin enthaltene Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion betreffende Fehler korrigiert. Neben dem Aufspüren und Beheben von Fehlern erfolgt auch eine Überprüfung von Lesefluss, Sinnhaftigkeit und Verständnis.
  • Revision und Lektorat: Gedacht für aus der spanischen in die deutsche Sprache übersetzte Texte, mit Abgleich mit dem spanischen Originaltext: Hier findet zusätzlich zur Korrektur von eventuell darin enthaltenen Rechtschreibung, Grammatik und Interpunktion betreffenden Fehler noch eine Kontrolle statt zwischen dem Inhalt des Ausgangstextes und dem des Zieltextes, sodass eventuell vorhandene Übersetzungs- und Übertragungsfehler aufgespürt und behoben werden können. Weiter erfolgt eine Überprüfung von Lesefluss, Sinnhaftigkeit und Verständnis
  • Dolmetscherdienste

Angebot, Auftrag und Bearbeitungszeit

Sie möchten ein kostenloses Angebot für die Übersetzung Ihrer Unterlagen oder die Optimierung Ihres Textes?

Das geht ganz einfach:

  1. Schreiben Sie mir eine E-Mail an die Anschrift traducciones@michaelahagenow.com und senden mir die entsprechenden Unterlagen zu.

2. Eine Kopie des Originaltextes in guter Qualität oder das eingescannte Schriftstück ist dafür vollkommen ausreichend. Vergessen Sie nicht, anzugeben, was genau Sie benötigen.

Ich übersende Ihnen dann umgehend mein Angebot, das Endpreis, Bearbeitungszeit und meinen Liefertermin enthält.                                                      

3. Sind Sie damit einverstanden, übermitteln Sie mir Ihr Einverständnis und losgeht!

Konkrete Angaben zur Bearbeitungszeit erhalten Sie zusammen mit dem Kostenvoranschlag.

Für Standarddokumente beträgt diese üblicherweise 2 – 3 Tage bis hin zu einer Woche,

bei umfangreichen oder inhaltlich sehr anspruchsvollen Dokumenten entsprechend länger.

Für Textkorrekturen ist es erforderlich, konkrete Einzelabsprachen zu treffen.

Der Versand erfolgt nach Absprache. Fachübersetzungen werden üblicherweise per E-Mail versandt, beglaubigte Übersetzungen aufgrund des notwendigen Papierformats auf dem Postweg per Einschreiben oder auf Ihren Wunsch als E-Dokument. Wohnen Sie in der Nähe, können Sie das Dokument auch gerne persönlich abholen. Für Textkorrekturen ist es erforderlich, konkrete Einzelabsprachen zu treffen.

Kosten

Die Methoden zur Preisermittlung für Übersetzungen sind sehr verschieden. Als Grundlage zur Preisermittlung kann entweder der Ausgangstext herangezogen werden oder der Zieltext. Darauf basierend kann per Wortpreis, Zeilenpreis, Seitenpreis oder nach Anschlägen abgerechnet werden. Sowohl der inhaltliche Schwierigkeitsgrad des Textes, auch etwa vorhandene und den Preis reduzierende Wiederholungen und auch Zeit- und Rechercheaufwand, das Dateiformat und nicht zuletzt die Formatierung sind zu berücksichtigen, weiter, ob eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird oder nicht. Korrekturlesen, Revision und Lektorat werden entweder nach der Anzahl der Wörter oder aber nach dem Zeitaufwand abgerechnet. Bei sehr kurzen Texten oder Dokumenten wird in der Regel ein Mindesttarif abgerechnet, um allgemein dem zeitlichen Aufwand gerecht zu werden.

Wie Sie sehen, sind viele Aspekte zu berücksichtigen und ganz allgemein gesagt,  jeder Text ist anders und jede Arbeit muss mit der gebührenden Aufmerksamkeit und Sorgfalt ausgeführt werden, daher ist es nicht möglich, einen Preis zu nennen, ohne vorher das zu übersetzende oder zu korrigierende Schriftstück gesehen zu haben. Ich halte es für nicht seriös, hier auf der Webseite aus Werbezwecken für vollständige Dokumente Preisangaben mit dem Zusatz „ab xxx Euro“ zu veröffentlichen, da dies irreführend ist. Transparenz bedeutet, dass Sie anhand eines konkreten Kostenvoranschlags über die Auftragsvergabe entscheiden können. Sie erhalten daher von mir immer einen kostenlosen Kostenvoranschlag mit Endpreis.Bitte zögern

Sie nicht, diesen anzufordern

Hier als Anhaltspunkt dennoch einige Tarife zum Stand 1.07.2023:

Mindesttarif für Fachübersetzungen: 25 € + USt. 21 %

Mindesttarif für beglaubigte Übersetzungen: 40 € + USt. 21 %

Apostille als beglaubigte Übersetzung: 40 € + USt. 21 %

Beglaubigte Übersetzung als E-Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur

Ich habe Möglichkeit, Ihnen auf Ihren Wunsch eine beglaubigte Übersetzung auf elektronischem Weg als ein mit einer qualifizierten elektronischen Signatur unterzeichnetes, rechtsgültiges und schriftformersetzendes E-Dokument zu übersenden.

Rein technisch können per Fernsignatur nur PDF-Dateien signiert  werden und das Volumen der von mir angebotenen Version ist derzeit auf 10 MB beschränkt.

Bei beglaubigten Übersetzungen kommt das höchste Signaturniveau, die qualifizierte elektronische Signatur (qualified electronic signature QES), zum Einsatz.

Vorsichtshalber und obwohl der elektronische Rechtsverkehr auch in Deutschland schnell voranschreitet, sollten Sie die Akzeptanz einer beglaubigten Übersetzung, die nur als elektronisches Dokument und mit qualifizierter elektronischer Signatur übermittelt wird, in jedem Fall im Voraus mit dem zuständigen Empfänger abklären.

  • Die signierte Datei kann ganz normal geöffnet werden, die Signaturverifikation wird vom PDF-Reader automatisch angezeigt.
  • Die signierte Übersetzung kann beliebig oft weitergereicht und jeweils überprüft werden, also von Ihnen als dem Privatkunden weiter zu Behörden.
  • Die Prüfbarkeit der Signatur ist zeitlich nicht begrenzt und es kann zeitlich unbegrenzt geprüft werden, ob das der Unterschrift zugrunde liegende Zertifikat zum Zeitpunkt der Signatur gültig war.
  • Der Sinn der elektronischen Signatur liegt in ihrer elektronischen Überprüfbarkeit, nicht im Ausdruck der Übersetzung zur weiteren Verwendung im Papierformat, denn bei einem Papierausdruck wird die elektronische Signatur zwar abgebildet und angezeigt, die elektronischen Daten gehen dabei allerdings verloren und eine Validierung kann immer nur mit dem elektronischen Dokument erfolgen.

Weitere Informationen

Als Urkunde definiert wird jedes in der Regel amtliche Schriftstück, durch das etwas beglaubigt oder bestätigt wird. Deutsche Behörden verlangen für bestimmte Dokumente grundsätzlich eine beglaubigte Übersetzung. In der Regel sind dies Zeugnisse, Diplome, notarielle Urkunden und Verträge. Je nach Urkunde kann es erforderlich sein, diese mit einer Überbeglaubigung versehen zu lassen. Es gibt zwei Arten von Überbeglaubigung: die Legalisation und die Apostille.

Der Unterschied, einfach erklärt:

Legalisation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch ein Konsulat des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Für die Verwendung in Deutschland wird eine Legalisation also durch eine deutsche Auslandsvertretung in dem Staat, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, vorgenommen.

Für Urkunden aus zahlreichen Staaten wird die Legalisation ersetzt durch die „Haager Apostille“, in Kurzform „Apostille“. Sie dient wie die Legalisation zur Bestätigung der Echtheit einer Urkunde, wird jedoch im Gegensatz zur Legalisation von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Die Beteiligung einer Auslandsvertretung desjenigen Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, in diesem Fall die Bundesrepublik Deutschland, ist nicht vorgesehen.

Sowohl Spanien als auch Deutschland sind dem „Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 über die Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation“ beigetreten.

Grundsätzlich ist die Einholung der Legalisation in der Form einer „Haager Apostille“ erforderlich.

Für bestimmte Urkunden ist jedoch auch eine Apostille entbehrlich. Informationen dazu erhalten Sie bei der für Apostillen zuständigen Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde (diese Information wurde der Webseite des Auswärtigen Amts entnommen, Stand 19.01.2023, die Wiedergabe erfolgt ohne Gewähr).

Haben Sie Urkunden aus einem anderen spanischsprachigen Staat?

Ob das Haager Übereinkommen für diesen Staat im Verhältnis zu Deutschland gilt, erfahren Sie auf der Webseite des Auswärtigen Amts: www.auswaertiges-amt.de

Üblicherweise wird Ihnen jedoch die Stelle die Anschrift der jeweils zuständigen Apostille-Behörde mitteilen, von der die Urkunde stammt.

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